Während sich alle Welt darum sorgt, welcher Film welchen Oscar erhält, müssen sich viele Mitglieder unserer Gesellschaft mit der goldenen “A-Karte” begnügen.
Renter müssen ab 1. Oktober 2009 all ihre ausgezahlten Renten offenlegen. So weit so gut, allerdings wird hier angefangen im Jahre 2005. Diejenigen, die also meist eh schon eins der schwächsten Glieder Deutschlands sind, könnten durch hohe Nachzahlungen geohrfeigt werden, die auf einen Schlag zurückgezahlt werden sollen. Ob Deutschland so die Auswirkungen der Abwrackprämie tilgen sollte?
Apropos Abwrackprämie: Auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften, die alles andere als die Gleichberechtigung des Grundgesetzes widerspiegeln. Wer als Hartz-IV-Empfänger sein Auto abwracken möchte, sollte sich dies gut überlegen. Laut neuesten Infos wird die Umweltprämie nämlich auf die Leistungen des ALG II angerechnet – so könnten über Monate die Zahlungen ausbleiben, weil dem Sozialbenachteiligten die Umweltprämie als Gewinn angerechnet wird.
Menschen, die also bereits nachgewiesener Maßen meist an der Armutsgrenze leben, werden hier vom Staat verschaukelt… Unternehmen, deren Manager sich Millionen in die eigene Tasche geschoben haben und diese Millionen bis heute bunkern dürfen, bekommen Unterstützung von der Regierung, aber Leistungsempfänger, Bürger, Menschen, das Volk (!) soll all seine Finanzen bis zur 50-Cent-Gebühr fürs Bahnhofsklo blanklegen und solang vom eigenen Geld zehren, bis sie alles aus- und aufgegeben haben. Menschen, die im zweiten Weltkrieg geboren, im zerstörten Deutschland aufgewachsen sind und die Folgen einer der schlimmsten und brutalsten Epochen der deutschen Geschichte ausbügeln mussten; Menschen, die für das Geld auf ihrem Konto wirklich gearbeitet haben und nicht bloß von ihrem breitsitzigen Drehstuhl aus irgendwelche Geschäfte dirigiert haben; Menschen, die mit diesem hart erarbeiteten Geld ein Polster für ihre goldenen Jahre aufgebaut haben: Diese Menschen werden nun geschockt von horrenden Forderungen, die bereits 4 Jahre zurückreichen und die sie auf einen Schlag bezahlen sollen. Menschen, die vielleicht unverschuldet in Not geraten sind und durch die Abwrackprämie eine Chance sahen, ihre spritfressenden und umweltverpestenden Rostlauben loszuwerden und ein neues, umweltfreundliches, spritsparendes Auto erwerben zu können, das endlich den ohnehin leeren Geldbeutel schont und die Freiheit erlaubt, die auf dem Arbeitsmarkt gefordert wird: Diese Menschen sollen nun weiterhin die Butter vom Brot lassen und ihre Umweltprämie fürs Überleben ausgeben – obwohl sie meist einen teuren, langwierigen Vertrag für ein Neufahrzeug eingegangen sind, was nun einmal Voraussetzung für die Abwrackprämie ist. Diese Menschen sind nun also doppelt gelackmeiert: Ein teures Auto, das sie abbezahlen sollen UND die Anrechnung der Umweltprämie auf ihre Sozialleistungen, also eine garantierte Verminderung der Auszahlungen.
Was soll das???
Nachtrag 24.03.2009: Peter Masuch, seines Zeichens Bundessozialgerichtspräsident (auch ein tolles Wort für Hang-Man), hat nun privat ein Statement abgegeben. Demnach wäre die Anrechnung der Umweltprämie auf das ALG II gesetzwidrig, da im § 11 Sozialgesetzbuch II steht, dass “zweckbestimmte Einnahmen” nicht auf Hartz IV angerechnet werden dürfen. Die Abwrackprämie zähle er ganz eindeutig zu zweckbestimmten Einnahmen, da das Geld ja nur in Verbindung mit einem Neuwagenkauf zugänglich wird, sonst nicht. Zwar ist dies noch kein offizielles Urteil, allerdings läuft die Regierung damit gerade wegs auf ein Eigentor zu, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Masuch ließ nämlich durchsickern, dass seine Kollegen seine Meinung teilen.
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23. Februar 2009 um 18:23
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