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Abwrackprämie: Reservierungsantrag nur online


Dienstag, 24. März 2009 von Sabine

Da schau ich doch gerade nochmal  bei der Bafa vorbei und was fällt mir da ins Auge? Das kleine Wörtchen “online”.

“Elektronisches Verfahren im Internet ermöglicht die Reservierung der Umweltprämie ab 30. März 2009

Ab dem 30. März 2009, nicht jedoch vor 8.00 Uhr gilt für alle Antragsteller ein neues Antragsverfahren: Ab diesem Stichtag muss die Umweltprämie online beim BAFA reserviert werden.”

Bald stehen also die neuen Formulare der Bafa zum Download bereit, die für die Reservierung der Umweltprämie nötig sind.

Da nun zwei Verfahren übereinanderlappen, habe ich diese mal auseinander gezupft. Hier nochmal alles zum Abhaken, in richtigem Deutsch:

Möglichkeit 1: Mein altes Auto ist verschrottet und ich habe bereits ein neues Auto, das schon auf mich zugelassen ist

Beeilung! Jeder, der die Voraussetzungen, die bis zum 29. März galten, alle erfüllt hat, kann sich noch bis zum 15. April in die Warteschlange einreihen. Hierbei gilt das Eingangsdatum bei der Bafa, also am besten bis zum 12. April alles abschicken! Folgendes ist zu beachten:

- “Alten Antrag” herunterladen, ausfüllen, abschicken!
- Dazulegen muss man
     - den Nachweis, dass das alte Auto fachgerecht verschrottet wurde
        (Verwertungsnachweis)
     – den Fahrzeugbrief des alten Autos im Original
     – den Fahrzeugschein des alten Autos in Kopie, auf dem die
        Zulassungsbehörde vermerkt hat, dass das Altfahrzeug stillgelegt wurde
     – den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein des Neufahrzeuges in Kopie und
     – den Kauf- bzw. Leasingvertrag des Neufahrzeuges in Kopie

Sollten Sie einen Jahreswagen eines Werksangehörigen erworben haben, benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Wenn alle Unterlagen geprüft wurden, wird die Umweltprämie ausgezahlt. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass Ihre Unterlagen vollständig sind! Bisher wurde man bei unvollständigen Anträgen von der Bafa benachrichtigt und man hatte 3 Wochen Zeit, fehlende Unterlagen ranzubringen. Dadurch rutschte man nach hinten in der Warteschlange. Da diese 3 Wochen nun mit dem Reservierungsantrag zusammenstoßen, kann es sein, dass Sie bei einem unvollständigen Antrag doch erst reservieren müssen. Sie bekommen also alle Ihre Unterlagen zurück und müssen dasselbe Prozedere durchlaufen, wie die Reservierer. Dadurch verlieren Sie natürlich Zeit, bis das Geld kommt.

Möglichkeit 2: Vor dem 16. April werde ich nicht alle Dokumente zusammen haben oder ich muss auf die Lieferung meines neuen Autos warten

Da das alte Auto bis zum 31.12.2009 verschrottet werden kann, lohnt es sich, die Abwrackprämie zu reservieren. Dann haben Sie 6 Monate Zeit, alle erforderlichen Dokumente zusammen zu suchen. Außerdem können Sie beruhigt sein, wenn Ihr neues Fahrzeug nicht sofort geliefert werden kann. Auch einige Wochen Lieferfrist können Sie ab jetzt kalt lassen!

Warten Sie den 30. März erstmal ab! Dann kann’s losgehen!

Schritt 1 – die Reservierung

Sie können Ihren Händler beauftragen, die Reservierung für Sie vorzunehmen. Wenn Sie es selbst machen wollen, müssen Sie zuerst Ihren Kaufvertrag einscannen und als pdf-Dokument abspeichern. Zitat der Bafa: Die Dateigröße dieses pdf-Dokumentes darf 2 MB nicht überschreiten. Eine Scannung in schwarz/weiß mit der Auflösung 200 bis 300 dpi ist ausreichend. Hierzu eignet sich hervorragend die Freeware PDF-Creator (hier ein Download bei CHIP online). Dann öffnen Sie das neue Antragsformular der Bafa und füllen es aus. Anschließend müssen Sie Ihren Kaufvertrag im pdf-Format als Anlage hochladen und das Formular abschicken. Folgende Daten sollten Sie zur Hand haben:

Antragsteller / Antragstellerin

Frau/Herr
Vorname
Name
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail Adresse
Angaben zum Altfahrzeug
Fahrzeug-Ident.-Nummer
Hersteller
Fahrzeugtyp
Angaben zum Neufahrzeug
Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
Hersteller
Fahrzeugtyp
Emissionsklasse

Wenn dies erledigt ist, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung, soll heißen, Sie bekommen eine E-Mail, in der Ihnen das Bafa sagt, dass Ihr Antrag da ist. Ab dem 16. April werden dann Reservierungsbescheide vom Bafa verschickt. Genau dieser Tag ist entscheidend, denn ab jetzt zählen die 6 Monate Reservierungsfrist! Dieser Bescheid enthält ein Formular, das Verwendungsnachweisformular. In oder mit diesem Formular muss ein Demontagebetrieb verbindlich erklären, dass das Altfahrzeug in die Schredderanlage wandert. Außerdem benötigen auch Sie:

     - den Nachweis, dass das alte Auto fachgerecht verschrottet wurde
        (Verwertungsnachweis)
     – den Fahrzeugbrief des alten Autos im Original
     – den Fahrzeugschein des alten Autos in Kopie, auf dem die
        Zulassungsbehörde vermerkt hat, dass das Altfahrzeug stillgelegt wurde und
     – den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein des Neufahrzeuges in Kopie

Sollten Sie einen Jahreswagen eines Werksangehörigen erworben haben, benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Wenn alle Unterlagen da sind, werden sie geprüft. Anschließend gibts Geld!


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