Wann man wie und wie lange in einen Kreisel rein- und rauszublinken hat, verstehen die wenigsten Deutschen, scheint mir. Auch der Unterschied zwischen Abbiegen am “grüner-Pfeil-Schild” und “grüner-Pfeil-Leuchte” scheint nicht ganz geklärt worden zu sein in Deutschlands Fahrschulen. Neue Regelungen interessieren viele Autofahrer sowieso nicht mehr, sodass man schon mal öfter auf die Bremse treten muss, als es geplant war. Aber die frohe Botschaft, dass das Auto als Privatsphäre ähnlich der eigenen Wohnung gilt und man somit zwar nackt fahren, aber nicht nackt aussteigen darf, hat die Runde gemacht. Dass es aber nicht nur in Deutschland Regeln gibt, bei denen man dreimal überlegen muss, welchen Sinn die haben, beweise ich euch hiermit!
Ich habe bei ZDF.de ein hübsches, kurzes Quiz gefunden, das einige Regeln im Straßenverkehr weltweit beinhaltet. Bei so mancher Regel wirkt der Schilderwald in Deutschland noch richtig “überlegt”!
Und wen es interessiert, hier Auszüge der StVO vom 01.01.2008:
- §9a Kreisverkehr
(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
- § 37 Absatz 2 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
1. An Kreuzungen bedeuten:
- Grüner Pfeil: “Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben”. Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
- Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
- Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
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