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Betteln als regelmäßiges Einkommen


Montag, 06. April 2009 von Sabine

Einen ebenso interessanten wie lachhaften Eintrag habe ich bei Informelles.de gefunden. Natürlich ist nicht der Eintrag an sich, sondern eher der Inhalt lachhaft.

Am 30. März hat  der Bobachter einen Eintrag veröffentlicht, indem ein Mitarbeiter des Sozialamts einem HartzIV-Empfänger die Sozialleistungen um 120,- € pro Monat kürzen wollte. Begründung:

“In den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen, wie Sie vor dem Rewe-Supermarkt (. . .) gebettelt haben. Zuletzt lagen am 3.1. 2009 in der Mittagszeit circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose.
Ich beabsichtige daher, (. . .) einen Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln anzurechnen.”

Einen Tag später musste der Oberbürgermeister zurückrudern und klarstellen, dass Betteln keinen Einfluss auf die Sozialleistungen des ALG 2 hat.

Nachträglich und immer wieder gern: Glückwunsch!


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