Nur scheinen manche etwas gleicher zu sein…
Unser Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes scheint für Staatsanwaltschaften und Richter Auslegungssache zu sein.
Deutschlandpolitik hat am 7. Mai über die mutige Strafanzeige berichtet, die der User Sigiberlin stellte:
“Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.”
Jörg Tauss, 2000 bis 2009 Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion, wurde entimmunisiert (Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ) weil er Kontakte zur kinderpornographischen Szene und entsprechendes Material erworben hatte. Er wollte damit angeblich die neuen Vertriebswege der Händler aufdecken. Damals hieß es, es gäbe einen Anfangsverdacht, dass “strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte”, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Tauss legte alle Ämter nieder, “um der Partei keinen Schaden zuzufügen”, nachdem die Staatsanwaltschaft ermittelte und sowohl Geschäfts-, als auch Privaträume durchsuchte.
“Strafrechtlich relevantes Bildmaterial” war auch im Zuge der Pressemitteilung, die Zensursula abgehalten hatte, im Spiel. Journalisten mussten sich, bei abgeschalteten Kameras, das Grauen ansehen, dass angeblich jeder Internetnutzer “rein zufällig immer wieder” sehen könnte. Daher kam auch die Strafanzeige. Zensursulas Immunität wird allerdings nicht aufgehoben! Die Staatsanwaltschaft winkt die Anzeige ab. Deutschlandpolitik berichtet: ” Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, erklärte, es gäbe “keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten Frau von der Leyens”.”
Art. 3 (1) GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
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