Bei der SachsenLB hieß es so, bei Opel war es im Gespräch und bei etlichen neuen Forderungen kommt das böse Wort auch vor:
Staatliche Bürgschaft
Laut Wikipedia: ”Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. ”
Soll heißen: Der Bürge könnte in die Pflicht genommen werden, wenn es der Gläubiger nicht schafft.
Wenn es um stattliche Bürgschaften geht, also Bürgschaften, die die Regierung mit Steuermitteln zusichert, wird natürlich niemals davon ausgegangen, dass der “Worst Case” eintreffen könnte. Und so scheint die Politik mit den Steuern auch ziemlich verschwenderisch zu bürgen. Ob es sich hier um Landes- oder Bundesregierung handelt, ist dabei unerheblich.
Das Land Sachsen z. B. hat eine Bürgschaft für die SachsenLB ausgesprochen, insgesamt 2,75 Milliarden Euro wurden verbürgt. Nun spielt das Leben aber manchmal anders, als alle glauben wollen. Der schlimmste Fall ist eingetreten. Die SachsenLB braucht knapp 1 Million der Bürgschaften in bar. Das Land Sachsen muss zahlen, und somit der Steuerzahler!
Weitere Infos hierzu gibts beim Handelsblatt , gefunden auf den Nachdenkseiten.
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09. Juni 2009 um 11:39
Natürlich kann eine Bürgschaft auch mal fällig werden. Sonst würde sie auch nicht von den Banken als Sicherheit anerkannt.
Viele Großeltern können davon ein Lied singen, weil sie mal ganz schnell den Kreditvertrag vom Enkel mit unterschreiben durften und dann am Ende -wenn es ganz schlimm kam- ohne Altersvorsorge dastanden.
Das funktioniert bei staatlichen Bürgschaften natürlich genau so. Diese Wahrheit verkauft sich nur sich gut im Wahlkampf.
Leider blicken viele Wähler nicht über den BILD-Rand hinaus und schlucken diese Lügen. Zahlen müssen sie am Ende trotzdem, aber dann sind die Wahlen ja gelaufen.