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Hartz IV-Empfänger dürfen auch abwracken


Donnerstag, 25. Juni 2009 von Sabine

Endlich! Im Februar berichtete ich darüber, dass Soldaten und Hartz IV-Empfänger bei der Abwrackprämie die A-Karte  gezogen hatten.

Im April setzte der Verteidigungsminister  dann durch, dass zumindest seine Soldaten von der Prämie profitieren können.

Jetzt, im Juni, wo bereits 1.665.714 Anträge eingereicht sind (also nur noch 344.286 Anträge eingereicht werden können), hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden, dass die Prämie eine “zweckgebundene Einnahme” sei und damit nicht auf das ALG II angerechnet werden darf.

Ich wiederhole mich ungern, aber: Endlich!


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Diesen Eintrag habe ich am Donnerstag, 25. Juni 2009 um 23:58 Uhr veröffentlicht und unter der/den Kategorie(n) Bines Glückwünsche abgelegt. Schreibe mir einen Kommentar oder verfolge die bisherigen Kommentare durch den RSS-Feed. Du kannst mir auch einen Trackback von deinem Blog senden.

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