Endlich! Im Februar berichtete ich darüber, dass Soldaten und Hartz IV-Empfänger bei der Abwrackprämie die A-Karte gezogen hatten.
Im April setzte der Verteidigungsminister dann durch, dass zumindest seine Soldaten von der Prämie profitieren können.
Jetzt, im Juni, wo bereits 1.665.714 Anträge eingereicht sind (also nur noch 344.286 Anträge eingereicht werden können), hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden, dass die Prämie eine “zweckgebundene Einnahme” sei und damit nicht auf das ALG II angerechnet werden darf.
Ich wiederhole mich ungern, aber: Endlich!
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