Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Stiftung “Erinnerung, Verantwortung, Zukunft”, die sich dem Kampf um Menschenrechte und gegen Zwangsarbeit verschrieben hat, haben am Dienstag, den 19.07.09, ihr Pilotprojekt “Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken” vorgestellt. Dem Projekt liegt eine Studie “Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken” zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.
Das Bundeskriminalamt legt 450 abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen sexueller Ausbeutung mit 700 Betroffenen für 2007 vor, Experten schätzen rund 15.000 Fälle von Menschenhandel, andere gehen von allein 30.000 Frauen im Horizontalgewerbe aus, die ausgebeutet werden.
Die Zahlen sind erschreckend, wenn man in etwa abschätzen kann, wie hoch die Dunkelziffer in diesem Metier sein dürfte. Menschen, die aus Angst vor Gewalt und Armut aus ihrem Heimatland geflohen sind, sich in Deutschland illegal aufhalten und ausgebeutet werden, scheuen sich davor, sich zu erkennen zu geben, weil die deutschen Behörden darauf gedrillt sind, die Opfer als Informanten auszupressen und anschließend in ihr Heimatland abzuschieben.
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, kommt es deshalb vor allem darauf an, die Unteilbarkeit der Menschenrechte in den Vordergrund zu stellen: “Auch für Menschen, die sich tatsächlich aufenthaltsrechtlich in der Illegalität befinden und damit vielleicht auch Rechtsbruch in Kauf genommen haben, gelten die Menschenrechte. Die Menschenrechte sind nicht abhängig von Status-Positionen, auch nicht von der aufenthaltsrechtlichen Legalität.” Besonders Entschädigungen für die Opfer würden in Deutschland weitgehend ignoriert.
Martin Salm, Vorstand der Stiftung “Erinnerung, Verantwortung, Zukunft”, hofft auf eine dreifache Signalwirkung des Projekts:
1. Die Betroffenen sollen erkennen, dass sie Rechte haben und es Unterstützungsmöglichkeiten für sie gibt.
2. Die Öffentlichkeit darf nicht länger die Augen vor Zwangsarbeit und Menschenhandel verschließen.
3. Die Täter sollen muffensausen bekommen. “Sie können haftbar gemacht werden, und es kann für sie teuer werden. Es können Rechte, und es können Entschädigungen gegen sie eingeklagt werden.”, so Salm.
Dem Projekt werden jährlich ca. 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hiervon sollen in Einzelfällen finanzielle Unterstützungen für Betroffene bezahlt werden, damit diese vor Gerichten und Behörden ihre Ansprüche geltend machen können. Flankierende Maßnahmen wie Tagungen und Fortbildungen zielen auf die Verbesserung der Kompetenzen von relevanten Akteuren des Unterstützungssystems ab, etwa Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälten sowie Kontrollbehörden.
Zitat aus der Pressemitteilung: “Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus’ abgeschoben werden.”
Quellen: DW-World.de Deutsche Welle Zum Artikel
Deutsches Institut für Menschenrechte Zur Pressemitteilung
Stiftung EVZ Zum Artikel
Studie über Menschenhandel in Deutschland des Deutschen Instituts für Menschenrechte Zur Studie (pdf-Dokument)
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