Diese Frage hatte ich bereits einem sehr guten Freund von mir, der selbst im Rollstuhl sitzt, gestellt.
Er selbst ist recht verantwortungsbewusst im Umgang mit Alkohol (auch, wenn man diesen Eindruck auf der Berlin-Reise während der Ausbildung nicht hatte
) und wusste es daher selbst nicht.
In Bielefeld habe ich nun die Antwort gefunden: Wer betrunken Rollstuhl fährt und dabei vor Polizisten abhaut, darf es nicht!
Wie genau allerdings derjenige, der an den Rollstuhl gefesselt ist, zurechtkommen soll, während ihm das “Fahrverbot” im Nacken sitzt, frage ich mich noch immer…
« Ulrich Wickert würde die Piraten nicht wählen… – Es interessiert ja eh keinen… »
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