…die Selbständigen! Herzlichen Glückwunsch, wir haben verloren.
Die Bürgschaftsbank Hessen beschäftigt sich auf ihrem Blog “Buergschaft-ohne-Bank.de” besonders mit den Belangen der Selbständigen und Bürgschaftsnehmern. Was in heutigen Zeiten leider allzu oft dasselbe ist.
Im August hatte ich ja bereits, im Zusammenhang mit der Klageflut gegen Hartz-IV in Berlin, darauf hingewiesen, “dass die Zahl der Selbständigen, die Hartz IV nebenher beantragen, weil sie weniger als 400 Euro im Monate einnehmen, dramatisch steigt. Andersherum stürzen sich viele Langzeitarbeitslose, die Hartz IV bezogen, in die Selbständigkeit hinein. Bereits in den ersten sechs Monaten halfen Jobcenter nach BA- Angaben rund 12.000 bisherigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger bei der Existenzgründung.”
Nun zeigt das Bürgschaft-ohne-Bank-Blog ein besonderes Fettnäpfchen, das die Regierung den Selbständigen zum 1. Januar 2009 vor die Füße gestellt hat: “Eine Nachfrage im Bundestag hat nun bestätigt, dass Selbständige, die ihre Krankenversicherung nicht mehr zahlen können und auf Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) angewiesen sind, keine zusätzliche Unterstützung erhalten. Das heißt, Selbstständige, die in Not geraten sind, können vorerst nicht mit finanzieller Unterstützung durch den Staat rechnen. Das Bundesgesundheitsministerium musste in dieser Sache grobe Fehler einräumen. Eine rasche Änderung der Situation sei aber derzeit nicht möglich.” Es wird auf den nahen Regierungswechsel verwiesen. Glückwunsch!
Die Sutuation ist im Moment sehr verzwickt. Zwar können Selbständige, wenn deren Einkommen im Monat unter 400 Euro liegt, zusätzlich Hartz IV (bzw. ALG II) beantragen, um die Lebenshaltungskosten auf die Reihe zu bekommen (ALG II orientiert sich im Gegensatz zu ALG I ausschließlich an der Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers und nicht an den eingezahlten Versicherungsbeiträgen (Quelle: Stern.de) und wird demnach auch Selbständigen in Teil- oder Vollzeit gewährt), allerdings: “Bei einem ALG II Höchstsatz für einen Alleinstehenden von 359 Euro im Monat, kostet der ermäßigte Mindesttarif einer Krankenkasse etwa 285 Euro im Monat. Die Unterstützung vom Staat beträgt nur 130 Euro. Den Differenzbetrag von 155 Euro müssen die Betroffenen selbst aufbringen, obwohl sie mit monatlich 359 Euro (Höchstsatz) bereits am Existenzminimum leben.”
Die Hälfte der Sozialleistung, die dem Selbständigen Essen auf den Tisch bringen soll, muss er also für seine private Absicherung ausgeben. Und dies wird sich, bis die Wahl irgendwas Funktionierendes in den Bundestag gebracht hat, auch nicht ändern. Leider müssen immer mehr Selbständige auf Hartz IV zurückgreifen, weil ihnen die Aufträge wegbrechen. Diese Nachricht gerade in solch schweren Zeiten ist eine Ohrfeige für alle, die versucht haben, der Wirtschaftskrise durch die Selbständigkeit zu entfliehen und ihrem Lebenslauf und ihrem Arbeitseifer keine Lücke gönnen wollten.
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