Na endlich… Nachdem sich der Präsident der Bundesnetzagentur bei Johannes B. Kerner zum Thema “Friedrich von Haber” und “Carmen Götz” äußern musste und versprach, sofort zu reagieren, kam zunächst eine Welle des “Es passiert aber nichts, Herr Kurth” auf ihn zu.
Gestern hat nun die Bundesnetzagentur endlich reagiert:
“Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.
Von der Rufnummernabschaltung sowie dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang folgende Rufnummern betroffen:
(0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400;
(0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090;
(0)9005 570 040; (0)9005 590 030
Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden:
(0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200;
(0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134;
(0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077;
(0)9005 659 500
Genauere Informationen – insbesondere die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote – können den “Aktuellen Hinweisen” und der Maßnahmenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de entnommen werden.”
Na, immerhin wurden nicht nur beanstandete, sondern auch präventiv weitere, “gebunkerte” 0900er-Nummern abgeschaltet. Außerdem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen, sodass niemand, der Herrn von Haber oder Frau Götz zurückgerufen hat, diese 1,99 / Minute bezahlen muss. Aber:
“Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.”
Also, wer diese Beträge auf der Rechnung hat, sollte sofort seinen Anbieter informieren und ihn über diese Entscheidung informieren. Sollte der Anbieter nicht reagieren, muss man wohl den Gang zu den Verbraucherzenralen oder einem Rechtsanwalt antreten.
Immerhin, mein erster Kontakt zu Friedrich von Haber war am 26. November 2009. Zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings bereits seit Wochen Beschwerden in etlichen Foren und Recherchen, auf die ich Bezug nehmen konnte. Die Information, die Verbraucher würden seit Anfang des Jahres belästigt, sollte man also nicht so sehr auf die Goldwaage legen.
Bleibt abzuwarten, wie lange es dauert, bis sich Herr von Haber eine neue “Firma” und zugleich neue 0900er-Nummern organisiert, um den nationalen Telefon-Terror weiter zu betreiben. Seien wir also froh, dass es eine Behörde tatsächlich geschafft hat, über die Forderungen heraus etwas zu bewirken.
Danke an alle, die durch ihre Beschwerden daran mitgewirkt haben!
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